links unten eine Straße mit einem schwarzen parkenden Wagen, dahinter eine große grüne Wiese, dahinterliegendes Wohngebiet wird durch die querlaufenden Autobahn A1 geteilt
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Bebauungsplan Fester Weg

Ob der Bebauungsplan Fester Weg, am 25.6. im Leverkusener Rat gegen alle Einwändungen ohne Diskussion beschlossen, wirklich Rechtskraft erlangt, ist sehr zweifelhaft, u.a. weil er in direktem Widerspruch zur LKW-Raststättenplanung steht.

Teilbereiche des Bebauungsplanes sind nämlich gleichzeitig Bestandteil dieser Raststättenplanung an der A 1.

Genauso fraglich ist aber auch, ob der Bauherr und anscheinend neue Besitzer der umstrittenen Flächen überzeugende Argumente gegen eine drohende Enteignung vorbringen kann, denn er benötigt diese ausschließlich zur Durchsetzung seines Bauvorhabens.

Wirklich bedroht durch die Umsetzung der Raststättenplanung sind drei landwirtschaftliche Betriebe, die durch den Verlust der überplanten Grünflächen in große Schwierigkeiten kämen, wie sie in einem WDR-Lokalzeitbericht aus dem September vergangenen Jahres erklärten.
Der Verkauf eigener Flächen käme für sie nicht in Frage.

In ihrem Fall wäre eine Enteignung “ im öffentlichen Interesse “ wesentlich schwieriger.

An dieser Stelle muss sich dann zeigen, wie ernst der vollmundig verkündete Widerstand in der Lokalpolitik gemeint ist, denn Burscheid und Leverkusen wären im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung an erster Stelle gefragt, die Eigner der landwirtschaftlich genutzten „Sperrgrundstücke“ auf jede Weise zu unterstützen und sie nicht im Regen stehen zu lassen.
Befinden sich betroffene Flächen in städtischem Besitz, müsste man sich auf die gleiche Weise wehren.

Für Mensch, Natur- und Klimaschutz könnte es in Leverkusen und Burscheid zum Super-Gau kommen, wenn der „Öko-Ausgleich“ für die Fester Weg – Bebauung, wie oft schon geschehen, an anderer Stelle erfolgte, der Bebauungsplan entsprechend abgeändert durchkäme und zusätzlich die LKW-Raststätte entstünde.

Dem Bauherrn und Herrn Scheuer wäre es recht.

Roland Hölzer