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2021-02-11-(GEIG) Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur -Gesetz verpflichtet Bauherren zur Schaffung von Ladeinfrastruktur
Ob Wohngebäude oder nicht: Wer neu baut oder umfangreich modernisiert, der muss künftig gleich die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität mit bauen. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag jetzt verabschiedet. Es gilt, sobald das Gebäude über eine gewisse Mindestanzahl an Parkplätzen verfügt. Unter bestimmten Umständen müssen die Eigentümer sogar komplette Ladestationen errichten. Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag (11. Februar 2021) das sogenannte Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) beschlossen. Damit zwingt der Gesetzgeber Bauherren dazu, die Infrastruktur für das Aufladen von Elektromobilen zu schaffen. Damit sind etwa Leerrohre gemeint, durch welche später die Kabel einer Ladesäule oder Wallbox gezogen werden können. Die neue Pflicht greift bei neuen Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen. Dort muss der Bauherr künftig jeden Stellplatz mit den Leerrohren für eine mögliche zukünftige Ladesäule ausstatten. Bei neuen Nichtwohngebäuden greift…