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2022-02-21__Gericht verbietet Tarifspaltung in der Strom-Grundversorgung
Das Landgericht Frankfurt hat diesen nun einem Energieversorger untersagt, von Neukunden in der Grundversorgung höhere Preise zu verlangen als von Bestandskunden. So sei laut Gericht die Spaltung des Tarifs wettbewerbswidrig und verstößt gegen das Energiewirtschaftsgesetz. Es wurde der Beschluss bereits in der vergangenen Woche gefällt, jedoch war dieser bisher nicht öffentlich bekannt, wie der „Spiegel“ berichtet. Das Verfahren hatte der Ökostromversorger Lichtblick angestrengt.