2021-12-06-ÄA-CDU+FDP_MMD17-15821 – (Versammlungsgesetz-Einführungsgesetz NRW – VersGEinfG NRW)“

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  • Zuletzt aktualisiert 07/12/2021

2021-12-06-ÄA-CDU+FDP_MMD17-15821 - (Versammlungsgesetz-Einführungsgesetz NRW – VersGEinfG NRW)“

2021-12-06-ÄA-CDU+FDP_MMD17-15821

Gesetz zur Einführung eines nordrhein-westfälischen Versammlungsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (Versammlungsgesetz-Einführungsgesetz NRW – VersGEinfG NRW)“

Nach dem Polizeigesetz zeigen CDU-Landtagsfraktion NRW und FDP-Landtagsfraktion NRW gemeinsam mit Innenminister
Herbert Reul beim #Versammlungsgesetz erneut, dass sie bei Sicherheitsgesetzen in konstruktiver und vertrauensvoller Zusammenarbeit Anregungen und Kritik ernst nehmen und in Änderungen umsetzen. Herzlichen Dank für die kollegiale Zusammenarbeit auch an die innenpolitischen Sprecher von CDU, Christos Katzidis und FDP, Marc Lürbke!
 
Gemeinsam mit meinem Kollegen und FDP Fraktionsvorsitzenden Christof Rasche sowie Minister Reul haben wir heute in der Landespressekonferenz den Änderungsantrag der Fraktionen vorgestellt.
 
Der Änderungsantrag nimmt die Kritik von Experten und gesellschaftlichen Gruppen auf und schafft sowohl mehr Klarheit für diejenigen, die ihr Recht auf Versammlungsfreiheit in Anspruch nehmen, als auch für die, die dieses Grundrecht in unserem Auftrag schützen. Die notwendige Abwägung der Versammlungsfreiheit und Versammlungssicherheit führte sowohl zu Ergänzungen des Gesetzes, als auch zu Änderungen und Klarstellungen. Wesentliche Änderungen sind in den §7, Störungsverbot, §15 und §25 Kontrollstellen, §16 und §26 Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton sowie § 18, dem ehemaligen „Militanzverbot“, dass jetzt richtigerweise "Gewalt- und Einschüchterungsverbot" heißt, vorgenommen worden.
Den Änderungsantrag von CDU und FDP gibts hier zum Nachlesen:
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