2022-06-13_KSTA_Stadt billigt extreme Fördermengen

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  • Erstellungsdatum 13/06/2022
  • Zuletzt aktualisiert 13/06/2022

2022-06-13_KSTA_Stadt billigt extreme Fördermengen

2022-06-13_KSTA_Stadt billigt extreme Fördermengen

Keine kritische Stellungnahme

Die Verwaltung hält die Aspekte Klimawandel und die längst eingetretenen Dürreperioden für die Genehmigung für wichtig, schreibt aber, dass die Bewertung dieser Umweltfragen von der Genehmigungsbehörde, also von der Bezirksregierung vorgenommen werde. Eine kritische Stellungnahme hat die Verwaltung dazu nicht abgegeben.

Die Wasser-Experten vom BUND-NRW-Landesverband vermuten, dass der Chempark enorme Mengen Wasser in erster Linie benötigt, um seine Abwässer so weit zu verdünnen, bis Grenzwerte eingehalten werden. Tatsächlich kommt es beim chemisch verunreinigten Abwasser immer noch nur auf die Verdünnung an. Grenzwerte werden in Gramm pro Liter Abwasser festgelegt, das heißt, je mehr Wasser, desto besser wird ein Grenzwert eingehalten. So darf man die Abfälle in den Rhein einleiten. Tageshöchstmengen sind nicht festgelegt.

EINWENDUNGEN

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 21 UVPG bis einschließlich 24. Juni 2022 schriftlich bei der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, der Stadt Leverkusen, Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen, oder der Bezirksregierung Köln, 50606 Köln, Einwendungen erheben.

Die Einwendungen sind mit vollständigem Namen und leserlicher Anschrift an die jeweilige Kommune oder die Bezirksregierung Köln zu richten. (rar)

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