2023-03-07-RP_Stadt soll Gehwegparken regulieren + OVG Bremen, Urteil vom 13.12.2022 (Az.: 1 LC 64/22)

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  • Erstellungsdatum 07/03/2023
  • Zuletzt aktualisiert 07/03/2023

2023-03-07-RP_Stadt soll Gehwegparken regulieren + OVG Bremen, Urteil vom 13.12.2022 (Az.: 1 LC 64/22)

2023-03-07-RP_Stadt soll Gehwegparken regulieren-

2023-03-07_KSTA_Wo sich die Autos immer breiter machen

2022-12-13_PressOVG230303_aufgesetztes_Parken.10350

1_LC_64_22_Urteil_Entscheidungsmodul

Fuss e.V. teilt heute mit:

Ende des Jahres berichteten wir bereits über das Gerichtsverfahren zum aufgesetzten Parken – nun fällte das Oberverwaltungsgericht Bremen eine Entscheidung:
Das Gericht bestätigt die Rechtswidrigkeit des illegalen Gehwegparkens und die Verletzung der Grundrechte vieler Menschen, die sich auf Gehwegen zu sozialer Interaktion aufhalten oder sie für den Fußverkehr nutzen. Es fordert die Stadt unmissverständlich auf zu handeln.
 
Konkret bedeutet das: Gehwege müssen Begegnungsverkehr von Zufußgehenden zulassen. Freizuhalten sind demnach mindestens zwei Meter.
Ordnungsbehörden müssen Konzepte entwerfen, um gegen Falschparkende vorzugehen. Sie müssen zwar nicht immer unmittelbar einschreiten, aber sie dürfen es nicht grundsätzlich ablehnen und müssen perspektivisch den Unrechtszustand beheben.
 
Was an konkretem Vorgehen es aber von der Stadt fordert, belässt das Urteil im Vagen. Deswegen geben wir uns damit noch nicht zufrieden. Erfahrungsgemäß wird ein erneutes Klagen wegen Untätigkeit/Aussitzen erforderlich sein.
 
Dennoch ist das Urteil wegweisend. Ein rechtskräftiges OVG-Urteil hat Bindungswirkung. Vermutlich wird der Sachverhalt aber aufgrund seiner Tragweite dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Ressort
Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Verantwortliche Stelle
Oberverwaltungsgericht
Ansprechperson
Herr Traub (Pressesprecher)
Richter am Oberverwaltungsgericht
Tel.: +49 421 361-10535
E-Mail: pressestelle@ovg.bremen.de
 
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