2022-12-23_Kein Schadenersatz bei dreckiger Luft
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- Erstellungsdatum 23/12/2022
- Zuletzt aktualisiert 23/12/2022
2022-12-23_Kein Schadenersatz bei dreckiger Luft
2022-12-23_Kein Schadenersatz bei dreckiger Luft
Pariser Bürger forderte 21 Millionen Euro, scheiterte aber beim Europäischen Gerichtshof
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Der EuGH teilte die Ansicht seiner Gutachterin jedoch nicht und verneinte nun einen Anspruch auf Schadensersatz. Die Luftqualitätsrichtlinien verpflichteten zwar die EU-Staaten, für saubere Luft zu sorgen. Diese Verpflichtungen dienten jedoch dem allgemeinen Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu schützen.
Einzelnen Bürgern würden mit dieser Verpflichtung allerdings keine Rechte zugewiesen. Daher müsse der Staat seine Bürger auch nicht entschädigen.
Die EU-Länder könnten aber unter Umständen nach den jeweils nationalen Vorschriften haftbar sein. Das schloss der EuGH in seinem Urteil ausdrücklich nicht aus. Außerdem erinnerte er daran, dass Einzelpersonen das Recht haben müssen, von den Behörden Maßnahmen zu erstreiten. Dazu zählt zum Beispiel ein Luftreinhaltungsplan.