2023-03-16_KSTA_Stadtteilpolitiker überstimmen Verwaltung

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  • Erstellungsdatum 17/03/2023
  • Zuletzt aktualisiert 17/03/2023

2023-03-16_KSTA_Stadtteilpolitiker überstimmen Verwaltung

2023-03-16_KSTA_Stadtteilpolitiker überstimmen Verwaltung

Die Bezirksvertretung spricht sich für einen Bürgerinnenantrag aus.

Obwohl die Stadtverwaltung in einer ausführlichen Stellungnahme dargelegt hatte, warum eine Tempo-30-Regelung auf der Wupperstraße zwischen dem Ortseingang in der Nähe der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule und dem Kreisverkehr an der Solinger Straße rechtlich nicht möglich sei, hat die Bezirksvertretung I mit großer Mehrheit einem entsprechenden Bürgerinnenantrag zugestimmt. Ob die Regelung wirklich kommt, bleibt dennoch fraglich. Ausführlich hatte Jacqueline Blum zu Beginn der Sitzung den von ihr und einigen Anliegern der Wupperstraße unterzeichneten Antrag begründet. Blum, die bei der jüngsten Bundestagswahl als Kandidatin der Leverkusener Klimaliste angetreten war, schilderte anhand zahlreicher Beobachtungen, wie sich vor allem an der Verkehrsinsel in Höhe der Deichtorstraße sowie an den Bushaltestellen in Höhe der Feldtorstraße immer wieder dramatische Szenen im Konflikt der Verkehrsteilnehmer ereigneten. Für Schülerinnen und Schüler vor allem der unteren Klassen, die zu Fuß oder per Fahrrad in ganzen Pulks unterwegs seien, stelle dies Stress dar und bedeute somit eine Gefahr.

2068_Anlage_1_Buergerantrag

Antrag: Prüfung der Geschwindigkeitsreduzierung für die Wupperstraße in Rheindorf
Hallo Herr Oberbürgermeister Richrath,
hallo Bezirksvertreter:innen,
wir bitten Sie die Voraussetzungen für Tempo 30 auf der Wupperstraße (L108) mindestens ab dem Ortseingangsschild “Rheindorf”, besser noch ab der Kurve (Wupperbrücke), bis zum Kreisverkehr (Ecke Solinger Straße) zu prüfen und die Geschwindigkeitsreduzierung bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu beantragen.
Begründung:
Auf der Wupperstraße (L108) ab der Kurve (Höhe Wupperbrücke), besonders aber auf Höhe der Deichtorstraße, kommt es immer wieder zu Unfällen. Im Jahr 2022 mindestens vier, teilweise mit Personenschaden. Im Oktober 2020 gab es zuletzt eine schwer verletzte Person. Zwar befindet sich hier (gemäß Rücksprache mit Frau Laurenz vom Straßenverkehrsamt) kein Unfallschwerpunkt, aber man muss es auch nicht darauf ankommen lassen, dass etwas noch Schlimmeres geschieht.

Da sich außerdem auf der Deichtorstraße sowohl ein Kindergarten als auch eine Schule befinden, herrscht hier umso dringender ein konsequenter Handlungsbedarf. Beide Einrichtungen befinden sich unmittelbar im Nahbereich zur Hauptstraße (L108). Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) (1) ist die Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften im unmittelbaren Bereich von z. B. Schulen oder Kindergärten in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, sofern im Nahbereich der Einrichtung starker Ziel- und Quellverkehr, mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger:innen oder Pulkbildung von Radfahrenden und Fußgänger:innen) vorhanden ist. Das gilt insbesondere auch auf klassifizieren Straßen (Bundes- Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (2).

Damit nicht genug. Denn auch im Hinblick auf den Lärmschutz muss hier gehandelt werden. Der Umgebungslärm-Kartierung NRW (3) kann man entnehmen, dass auf der Wupperstraße ein Lärmpegel von 75 dB/24h durch den Straßenverkehr verursacht werden. Selbst in der Nacht beträgt der Wert 65 dB/24h. Dies ist der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von ca. 14.000 Kraftfahrzeugen binnen 24 h geschuldet. Laut der Lärmschutz-Richtlinien-StV liegen die festgesetzten Immissionsgrenzen bei 70 dB (tagsüber) und 60 dB (nachts) (4).

Eine Absenkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 würde an dieser Stelle wesentlich dazu beitragen die Unfallsituation zu entschärfen, die Verkehrssicherheit erhöhen und den Lärm deutlich reduzieren. Es wird vor allem für Fußgänger:innen und Radfahrende einfacher und sicherer die Straße zu überqueren und schafft für die Anwohner:innen eine höhere Lebensqualität.
Herzlichen Gruß

Stellungnahme_Stadt_LEV_2068 - erg. Schreiben v. 10.03.2023

Die Stadtverwaltung hatte mit einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme dagegen argumentiert: Dies sei eine viel befahrene Hauptverkehrsstraße mit hohem Busanteil, die vorhandenen Hinweisschilder und Sicherungsanlagen entsprächen den gesetzlichen Anforderungen und zu Unfallhäufungen sei es dort nicht gekommen. Nach geltendem Recht sei dort weder eine Tempo-30-Zone noch ein Streckengebot möglich, unterstrich Daniel Greger für die Verwaltung. Außerdem werde dort regelmäßig die Geschwindigkeit kontrolliert.

 
 

 

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