2024-01-13_KSTA_LB_ Es geht nur um Geld, kein bisschen um Umwelt

Download
Download is available until [expire_date]
  • Version
  • Download 0
  • Dateigröße 84.74 KB
  • Datei-Anzahl 1
  • Erstellungsdatum 13/01/2025
  • Zuletzt aktualisiert 13/01/2025

2024-01-13_KSTA_LB_ Es geht nur um Geld, kein bisschen um Umwelt

2024-01-13_KSTA_LB_Es geht nur um Geld, kein bisschen um Umwelt

Es geht nur um Geld, kein bisschen um Umwelt

Zu „Grundsteuersätze bleiben gleich“ vom 17. Dezember:

Leider spielen in der Grundsteuerdiskussion Umweltbelange bisher keinerlei Rolle. Die Leverkusener Verwaltung versteckt sich hinter den Vorgaben der Finanzbehörden und bestreitet kommunale Einflussmöglichkeiten. Es geht nur um den „Wert am Markt“, ermittelt von in keiner Weise demokratisch legitimierten Kommissionen, zusammengesetzt aus Interessenvertretern, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen.

Es ist meiner Meinung nach gerade vor dem Hintergrund der immer drängender werdenden Probleme mit Klimawandel, Grund- bzw. Hochwasserschutz und Artensterben noch nicht zu spät, ökologische Aspekte in geeigneter Weise in die Diskussion einzubringen:

Menschen, die ihre Gärten, Wiesen, Weiden, Äcker, Wälder und sogenannten Brachflächen nicht versiegeln, leisten einen unschätzbaren Beitrag für den Arten- und Klimaschutz. Dabei ist es unerheblich, ob sich solche Flächen im Innen- oder Außenbereich einer Gemeinde befinden. Es ist völlig unzeitgemäß, für solche Flächen pauschal Grundsteuer B oder gar C zu verlangen, ganz gleich wo sie liegen.

Die Entlastung der Grundstückseigner, die bewusst auf eine Flächenversiegelung auch im innerstädtischen Bereich verzichten, muss wesentlicher Bestandteil der anstehenden Grundsteuer-Reform werden. Dies muss auch bei teilbebauten Grundstücken gelten. Hilfreich zur Ermittlung der Daten könnten in solchen Fällen, die von den Kommunen bereits erfassten Zahlen zur Einleitung von Oberflächenwasser (Dächer, versiegelte Flächen) in die Kanalisation liefern.

Der Beitrag zu Hochwasser- bzw. Grundwasserschutz durch den Erhalt unversiegelter Flächen als Argument für eine solche Steuerentlastung ist nach den Überschwemmungsereignissen und Dürreperioden topaktuell. In diesem Zusammenhang müssen die Kommunen meiner Ansicht nach künftig auf die zwangsweise Umlage von „Erschließungs“- Kosten für geplante Neubaugebiete bei Anrainern verzichten, die ihre Weide oder ihren Garten als Grünfläche erhalten wollen. Dass es überhaupt zu einer solchen Steuerpraxis bzw. vorauseilender Kollektivveranlagung kommen konnte, ist nur der jahrzehntelangen Lobbyarbeit interessierter Kreise zu verdanken, für die der Erhalt von Grünflächen trotz kommunal legitimierter Bebaubarkeit meilenweit außerhalb ihrer Vorstellungskraft liegt. Die ewige Baulückendiskussion, verbunden mit dem unverschämten Generalverdacht der Spekulationsabsicht bei „Bauverweigerern“, muss ein Ende haben.

Vor allem die geplante Grundsteuer C ist unanständiger Ausfluss dieser Flächenfraßideologie von gestern, gibt die Sorge um bezahlbaren Wohnraum vor und steht in krassem Gegensatz zu den Anstrengungen gegen Klimawandel und Artenschwund. Bemühungen um den Erhalt unversiegelter Flächen dürfen nicht weiter durch überzogene Steuerforderungen für unbebaute Grünflächen bzw., unversiegelte Teilflächen bebauter Grundstücke auch im innerstädtischen Bereich bestraft werden. Eventuelle Steuermindereinnahmen der Kommunen werden zukünftig durch den positiven Einfluss unversiegelter Flächen bei Starkregenereignissen mehr als ausgeglichen.

Das neuerdings in vielen Klimaanpassungskonzepten vorgeschlagene „Entsiegeln“ soll in diesem Zusammenhang von der Idee her eine Verringerung der Überschwemmungsgefahr bei Starkregen schaffen und darf nicht als „Ausgleich“ bzw. Feigenblatt für zusätzliche Bebauung bis dahin unversiegelter Flächen missbraucht werden.

Dass beispielsweise in Leverkusen, Monheim oder Köln, bedingt auch durch zurückliegende politische Entscheidungen, große Haushaltslöcher entstanden sind, darf nicht dazu führen, dass sich Verwaltung und Politik zur Konsolidierung über die Grundsteuerreform und die neu festzusetzenden Hebesätze pauschal bei den privaten Eigentümern bedienen.

Der Verweis auf drohende Haushaltsmiseren wäre eine billige Ausrede für ein Ausblenden ökologischer Aspekte bei der Grundsteuerreform.

Finanzbehörden und Gemeinden sind jetzt im Sinne einer ökologisch ausgewogenen Steuerreform gefordert.