2024-06-06_illegales Gehwegparken – Ein guter Tag für Menschen zu Fuß
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- Erstellungsdatum 08/06/2024
- Zuletzt aktualisiert 08/06/2024
2024-06-06_illegales Gehwegparken - Ein guter Tag für Menschen zu Fuß
2024-06-06_illegales Gehwegparken - Ein guter Tag für Menschen zu Fuß - ©-Fuß e.V.
Wir freuen uns über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juni 2024 zum illegalen Gehwegparken.
Klar ist nun: Das Gesetz steht über dem sogenannten Parkdruck. Bisher haben die beklagte Stadt Bremen und viele andere mit "Parkdruck" begründet, dass sie Schwarzparken auf Gehwegen dulden. Die Entscheidung des Gerichts ist ein großer Schritt, um diese rechtsstaatswidrige Praxis zu beenden.
Ist der Gehweg vor der eigenen Haustür immer wieder illegal zugeparkt, können nun Anwohner von ihrer Straßenverkehrsbehörde wirksame Gegenmaßnahmen verlangen. Bisher weigerten sich viele Städte wegen des „Parkdrucks“ grundsätzlich, gegen illegales Gehwegparken einzuschreiten. Nun müssen ihre Verkehrsbehörden es zumindest für den Gehweg direkt vor dem Haus und jeweils bis zur nächsten Straßenecke tun.
Mehr zum Hintergrund der Klage sowie der gestrigen Entscheidung des BVG in Leipzig ist auf unserer Website unter https://fuss-ev.de/?view=article&id=926:der-rechtsstaat-erreicht-den-gehweg&catid=83 nachzulesen.