2024-09-30_KSTA_LB_Dilemma ist fehlendes Tempo-30-Limit

Download
Download is available until [expire_date]
  • Version
  • Download 0
  • Dateigröße 163.47 KB
  • Datei-Anzahl 1
  • Erstellungsdatum 30/09/2024
  • Zuletzt aktualisiert 30/09/2024

2024-09-30_KSTA_LB_Dilemma ist fehlendes Tempo-30-Limit

2024-09-30_KSTA_LB_Dilemma ist fehlendes Tempo-30-Limit

Dilemma ist fehlendes Tempo-30-Limit
 
VON STEFAN SCHNEIDER, LEVERKUSEN

Zu „Piktogramme sorgen für Klarheit“ vom 19. September und zum Leserbrief „Verkehrspolitische Torheit in Sachen Fahrradverkehr “ in der Ausgabe 23. September

Erfreut und zugleich frustriert nahm ich die Fahradpiktogramme auf der Ortsdurchfahrt in Schlebusch wahr. Erfreut, da sie mein Fahrradfahrerverhalten zusätzlich optisch legitimiert, trotz der Selbstverständlichkeit, dass ich hier als Fahrradfahrer auch so fahren darf, wie es die Straßenverkehrsordnung gestattet. Nicht zufällig ist der optisch etwas anders gestaltete zu schmale Fahrradstreifen auf den Bürgersteigen nicht mit einem blauen Fahrradwegschild gekennzeichnet. Noch nicht mal mit dem blauen Hinweisschild „Fußgänger“ und dem weißen Zusatzschild, „Fahrradfahrer frei“. Denn diese Bürgersteige sind an einigen Stellen Hochrisikozonen für Unfälle zwischen Fußgängern und Radfahrern.

Das frustrierende Dilemma ist, dass es keine Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 km/h für Autofahrer gibt. Möglich wäre dies mit gutem Willen zugunsten von Anwohnern, Radfahrern und Fußgängern bei wohlwollender Auslegung des Lärmgutachtens. Aber wer will das schon in Autokusen? Es bleibt bei dem erlaubten 50 km/h, die auf Teilstrecken von manchen Autofahrern auch mit deutlicher Beschleunigung gefahren werden, da auf anderen Teilstrecken diese Autofahrer ja genötigt werden nur „frustrierend“ langsamer fahren zu können. Dass Tempo 30 km/h hier auch zusätzlich einen Verkehrslenkungseffekt für den Fernverkehr hat, auf die mehrspurigen Umgehungen mit 50-70 km/h auszuweichen statt die Ortsdurchfahrt zu nutzen, wird nicht weiter beachtet.

Es ist ja ganz klar, dass die Piktogramme KEINE Änderung der rechtlichen Situation darstellen. Niemand wird jedoch gezwungen auf der Straße zu fahren. Wie bisher kann auf einem Fußgängerweg zur Fahrradmitbenutzung (mit max. erlaubten 6 km/h und Vorrang für zu Fuß Gehende!) gefahren werden.

Wer allerdings einigermaßen das Fahrrad als ernstzunehmendes Verkehrsmittel nutzen möchte, kann nur froh über diese „Erinnerung“ an die Autofahrenden sein. Wie oft wurde ich schon angehupt den nicht existierenden (!) Radweg zu benutzen und megaeng überholt!

Und was die Gefahren angeht: abwärts die Einfahrt kurz hinter der Kreuzung an der Bushaltestelle, die Franz-Keil Str., der Scherfenbrand und aufwärts der Parkplatz Bioladen/Gottschalk, der Parkplatz neben der Wuppermannvilla sind alles Mega-Gefahrenpunkte für jemanden der auf dem sehr schmalen Fußgängerweg zur Fahrradmitbenutzung unterwegs ist – wie oft konnte mich nur eine Vollbremsung retten! Natürlich würde ich mir auch einen ordentlichen Radweg auf der Mülheimer Straße wünschen – das wäre sogar realisierbar z. B. unter Wegfall aller (Auto-) Parkplatzstreifen.

Aber auf sowas können wir leider lange warten, da sind die Piktogramme doch schon ein (sehr kleiner) Schritt in die richtige Richtung um Sichtbarkeit für den Radverkehr zu erzeugen.