2024-11-09_KSTA_Zwei kontroverse Themen wieder im Fokus
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- Erstellungsdatum 10/11/2024
- Zuletzt aktualisiert 10/11/2024
2024-11-09_KSTA_Zwei kontroverse Themen wieder im Fokus
2024-11-09_KSTA_Zwei kontroverse Themen wieder im Fokus
Leverkusen - Vorwürfe, dass an der Umwandlung der Trainingsplätze von Bayer 04 und des Sportplatzes des SC Leverkusen in große Parkplätze im Hintergrund intensiv gearbeitet wird, bestätigen sich. Zwar gibt es in der Sache noch keine politischen Beschlüsse, vielmehr deutet sich in Teilen der Leverkusener Politik eine ablehnende Haltung an. Dennoch wurden für den kommenden Regionalplan, der seit drei Jahren bei der Bezirksregierung erstellt wird, schon die Regeln geändert – Bauen im Sportpark würde künftig damit grundsätzlich möglich. Auch ein Pressezentrum und Parkplätze. Aber das ist nicht die einzige Änderung.
Bevor Bayer 04 die Sportplätze umwandeln darf, müssen vorher komplizierte Verwaltungswege beschritten werden. Zurzeit sind alle Grundstücke im Sportpark zwischen der Autobahn, der Dhünn, dem Stadion und der Eisenbahn im Regionalplan der Bezirksregierung als „Freiraum“ und „regionaler Grünzug“ gekennzeichnet. Auf einem solchen Grünzug Parkplätze zu bauen, ist verboten.
Wurde die Öffentlichkeit ausreichend informiert?
Der Plan wird derzeit aber neu aufgestellt, alle paar Jahrzehnte geschieht das. Der Regionalplan des Regierungsbezirks ist so etwas wie eine Grundlage, auf der die Städte ihre detailreicheren Pläne, etwa Landschaftspläne, erstellen. Aus heiterem Himmel kommt jetzt aber auf den letzten Drücker die Änderung, die die Parkplätze im Sportpark behördlicherseits möglich machen soll. Wer hat das veranlasst?
Eine Sprecherin der Leverkusener Verwaltung sagt, die Stadt sei es nicht gewesen. Von der Bezirksregierung heißt es, das sei eine „Anregung aus der Öffentlichkeit“, der man teilweise gefolgt sei. Bürger und die „Träger öffentlicher Belange“, also Städte, Verbände und Firmen, können grundsätzlich Einsprüche gegen solche Änderungen einlegen, das nennt man Offenlage. Die ist eigentlich längst vorbei, aber das Verfahren wurde kurzfristig noch einmal „geöffnet“, das heißt, es sind noch einmal Einsprüche und Eingaben möglich.
Auf der Internetseite der Bezirksregierung liegen hunderte Dateien zum Verfahren. Man kann sie herunterladen. Mitbekommen hat das kaum jemand. Auch der „Leverkusener Anzeiger“, der von Menschen gelesen wird, die gelegentlich Einsprüche schreiben, erfuhr mehr oder weniger nur durch einen Zufall von dieser neuen Offenlage; sie wurde nicht allgemein verkündet. Die gesetzlich vorgeschriebene Ankündigung stand in einem Amtsblatt, das man sich von der Webseite der Bezirksregierung herunterladen muss. Ein Behördensprecher sagt, eine Pressemitteilung sei verschickt worden. Die allerdings findet sich nicht im Redaktions-Posteingang, obwohl die Mails erst nach viel längerer Zeit gelöscht werden. Andererseits wurden die „Träger öffentlicher Belange“, also auch die Leverkusener Verwaltung und Umweltverbände und Firmen, über die erneute Möglichkeit zu Widersprüchen von der Bezirksregierung informiert.
Die Bezirksregierung schreibt auf ihrer Webseite: „Der neue Regionalplan soll unter Berücksichtigung dieser Heterogenität Ausdruck einer nachhaltigen Raumentwicklung sein, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringen.“ Und an anderer Stelle: „Transparenz und Nachvollziehbarkeit ihrer Entscheidungen sind der Bezirksregierung Köln sehr wichtig.“
In die zweite Offenlage ist zudem ein weiterer Leverkusener Zankapfel gerutscht: Auf Betreiben der Stadt Leverkusen wurden die Grundstücke Auf den Heunen im Vorgriff auf die von der Stadtverwaltung geplanten Feuerwache als potenziell bebaubares Grundstück eingezeichnet. Die Felder, die die Stadt zum Teil erst noch enteignen müsste, sind heute Teil eines Landschaftsschutzgebiets.
Seit dem 15. Oktober 2024 liegen die neuen Unterlagen offen, Einsprüche können jetzt nur noch bis zum 15. November eingereicht werden