B wie Barrierefreiheit
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- Erstellungsdatum 26/01/2024
- Zuletzt aktualisiert 26/01/2024
B wie Barrierefreiheit
Der Begriff “Barrierefreiheit” bezeichnet eine Umgebung, die für alle Menschen ohne Hindernisse zugänglich ist und es ihnen ermöglicht, mit ihrer Umgebung zu interagieren. Besonders Menschen mit Behinderungen soll die uneingeschränkte Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht werden. Dazu gehören bauliche Anlagen, Verkehrsmittel sowie akustische und visuelle Informationen, die ohne fremde Hilfe genutzt werden können.
Barrierefreiheit bedeutet, dass bei der Planung und dem Bau von Einrichtungen und Infrastruktur die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigt werden, unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen, Alter, Bildungsstand oder sozialen Möglichkeiten. Die Bundesregierung hat sich dazu verpflichtet, allen Menschen die Teilhabe am öffentlichen Leben ohne besondere Erschwernisse zu ermöglichen.
Eine barrierefreie Stadt- und Verkehrsplanung ist daher von entscheidender Bedeutung, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten und allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.