Einladung Info Spaziergang – 13.05.2023 – 11 h – Wussten Sie, … dass der Bau der neuen Feuerwache „Auf den Heunen“

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  • Erstellungsdatum 10/05/2023
  • Zuletzt aktualisiert 31/05/2023

Einladung Info Spaziergang - 13.05.2023 - 11 h - Wussten Sie, ... dass der Bau der neuen Feuerwache "Auf den Heunen"

Wussten Sie, ...
* dass der Bau der Feuerwache Auf den Heunen gegen § 26 des Bundesnaturschutzgesetzes und gegen den Landschaftsplan der Stadt Leverkusen verstößt?
* dass sich in unmittelbarer Nachbarschaft ein unter besonderem Schutz stehendes FFH- Gebiet befindet und dass die vorgesehene Fläche zu einem Biotopkomplex aus
   Grünland, Wald, Gebüsch und Agrarlandschaft gehört?
* dass die Untere Bodenschutzbehörde die Versiegelung von Fläche in der geplanten Größenordnung (an die 12.000 qm) als einen schweren Einschnitt ins Ökosystem
   bewertet?
* dass mit der Versiegelung wichtige Bodenfunktionen (Puffer-, Speicher-, Filterfunktion für Niederschlagswasser) ebenso wie heimatstiftender Natur- und Lebensraum
   unwiederbringlich verloren gehen?
* dass der Ackerboden dort überwiegend aus Parabraunerden besteht, auf denen hohe Erträge erzielt werden und die deshalb als besonders wertvoll gelten?
* dass dieses Gebiet als Frisch- und Kaltluftschneise für Nord-Rheindorf gilt und ihm eine „hohe thermische Ausgleichsfunktion“ zugesprochen wird?
* dass das Gebiet Auf den Heunen direkt an das Überschwemmungsgebiet der Wupper grenzt und bei einem „Jahrhunderthochwasser“ in einem 
   überschwemmungsgefährdeten Bereich liegt?
* dass diese und weitere Informationen zu finden sind im Beschlussentwurf der Verwaltung zum Bau der neuen Feuer- und Rettungswache vom 23.8.2022?
 
Der Stadtrat hat noch keine endgültige Zustimmung gegeben. Dennoch hat die Stadt dort bereits zu einem Vielfachen des ortsüblichen Preises 12.000 qm Ackerfläche gekauft.
 

In einer Ergänzung zu einer Vorlage des Rats der Stadt Leverkusen welcher sich mit dem geplanten Bauvorhaben „Feuer- und Rettungswache  „Auf den Heunen“ befasst, geht die Verwaltung auf die Umweltbelange Schutzgut Mensch, Schutzgut Tiere, Pflanzen sowie Landschaft ein und kommt zu folgenden Ergebnissen:

Der Bereich liegt im Landschaftsschutzgebiet “ das „wegen der Vielfalt, Eigenart  oder Schönheit des Landschaftsbildes/der besonderen Bedeutung für die Erholung“ festgesetzt wurde und dass der Bau „gegen § 26 des Bundesnaturschutzgesetzesverstoßen würde.

Die Stadt gelangt zu der Erkenntnis, dass das Vorhaben aus naturschutzrechtlicher Sicht derzeit nicht genehmigungsfähig“  ist und außerdem dass das Gebiet „Auf den Heunen“ „eine Pufferfunktion zu einem Fauna-Flora-Habitat-Gebiet hat und zum ökologischen Netz Natura 2000 gehört“. Noch gravierender: Die Stadt selbst bewertet das Vorhaben in ihrer Vorlage als „schweren ökologischen Einschnitt ins Ökosystem.

Sie weiß auch dass aus stadtklimatischer und lufthygienischer Sicht erhebliche Bedenken bezüglich des hohen Grades an Neuversiegelung“ bestehen. Auch bekannt ist der Verwaltung, dass eine wichtige Frisch- und Kaltluftschneise für Rheindorf unterbrochen würde: „Laut Klima-Analyse des Landes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) handelt es sich um eine auf lokaler und regionaler Ebene für die Kaltluftversorgung bedeutsame Fläche“.

In Kauf wird genommen, dass auch das Schutzgut Boden betroffen sein würde, gleichbedeutend mit dem Verlust wertvoller Ackerböden: „Die Parabraunerde, die flächenmäßig den größten Anteil ausmacht, wird hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit als sehr hoch eingestuft“ und weiter „bestehen auch unter Betrachtung des insgesamt hohen Flächenverbrauchs, erhebliche Bedenken“.

Nicht unerheblich ist, dass durch die fehlende Versickerung Regenwasser nicht mehr zur Grundwasserneubildung beitragen würde. Im Hinblick zurückgehender Grundwasserstände eine weitere in Kauf genommene Umweltkatastrophe.

Die Hochwassergefahr der Wupper bei Starkregenereignissen wie im Juli 2021 würde zudem enorm ansteigen. Damit verbunden sind die entsprechenden Folgekosten und nicht zu Letzt die Gefahr für Leib und Leben.

Es gibt für Leverkusen nur eine verantwortungsvolle menschen-, klima- und umweltfreundliche Entscheidung: Die Wache darf nicht ins Landschaftsschutzgebiet!

Es gibt offensichtlich Alternativen, wie zum Beispiel das Plangebiet des Kölner Projektträgers zwischen Bahn und Stauffenbergstraße mitten in Opladen!

Wir bekämen eine Feuerwache mit sehr guter Verkehrsanbindung, optimaleren Hilfefristen der Feuerwehr für alle Opladener Stadtteile, besserer Katastrophenschutz durch bessere Erreichbarkeit,- ohne „schwerwiegende ökologische Einschnitte ins Ökosystem“.

Klimaschädliche Versiegelung zu reduzieren und Frisch- und Kaltluftschneisen zu erhalten. Ist das nicht wichtiger als Hotels und Mikroapartments für Wochenendpendler?

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