Neuer Leitfaden -Einfach laden ohne Hindernisse-

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  • Erstellungsdatum 20/04/2023
  • Zuletzt aktualisiert 20/04/2023

Neuer Leitfaden -Einfach laden ohne Hindernisse-

Neuer Leitfaden -Einfach laden ohne Hindernisse-

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Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH heute den Leitfaden „Einfach Laden ohne Hindernisse: Anforderungen an barrierefreie Ladeinfrastruktur“ veröffentlicht.

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Mobilität ist für alle Menschen eine Grundvoraussetzung für die selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft. Die Verbesserung
der Mobilität für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Für Menschen mit Be
hinderungen sind Lösungen allerdings noch mit Herausforderungen verbunden, beispielsweise in den Bereichen Nutzerfreundlichkeit
und unabhängige Nutzung von Mobilitätsangeboten. Der Individual verkehr spielt dabei eine wichtige Rolle, da viele Menschen mit Be
hinderungen selbstständig Auto fahren. Mit fortschreitenden technischen Möglichkeiten, wie beispielsweise dem autonomen Fahren,
werden immer mehr Menschen Mobilität unabhängig und selbstständig nutzen können. Voraussetzung dafür ist auch eine möglichst
barrierefreie Infrastruktur.

Mehr als 10 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung leben derzeit in Deutschland. Der größte Teil, etwa
7,8 Millionen Menschen, ist schwerbehindert und besitzt einen Schwerbehindertenausweis. Die Zahl der Menschen, die aus Alters
oder gesundheitlichen Gründen auf barrierefreie Produkte, Dienstleistungen und Orte angewiesen sind, ist dabei noch größer und
wächst stetig. Dazu zählen auch ältere Menschen oder durch Unfall oder Krankheit vorübergehend mobilitätseingeschränkte Personen.
Mit der „Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030“ fordert die EU-Kommission die Mitgliedstaaten auf,
die „besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in sämtlichen Politikbereichen zu berücksichtigen“.1
Das betrifft unter anderem die Zugänglichkeit: „Die Zugänglichkeit von baulichen und virtuellen Umgebungen, Informations- und
Kommunikationstechnologien (IKT), Gütern und Dienstleistungen, einschließlich Verkehr und Infrastruktur, befähigt dazu, Rechte
wahrzunehmen, und stellt eine Grundvoraussetzung dafür dar, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt und gleichberechtigt
am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.“2
Damit greift die EU-Kommission die völkerrechtlich bindende UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auf. Diese regelt in Artikel 9
den gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Infrastrukturen, Informationen und Dienstleistungen.
Gemäß Artikel 20 UN-BRK treffen die Vertragsstaaten wirksame Maßnahmen, die die persönliche und größtmöglich unabhängige
Mobilität von Menschen mit Behinderungen sicherstellen.

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2.2 Zielsetzung
Zum einen soll dieser Leitfaden im Bereich barrierefreier Ladeinfrastruktur für ausschreibende, beauftragende und regulierende bzw.
verwaltende Institutionen sowie für Hersteller und Betreiber von Ladeinfrastruktur Orientierung bieten. Zu diesem Zweck führt der
Leitfaden technische, räumliche und digitale Anforderungen an die Ladeinfrastruktur und ihre Umgebung auf, um die Teilhabe von                                                                  Menschen mit Behinderungen an der Elektromobilität zu ermöglichen.
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Zum anderen soll der Leitfaden als Grundlage für die Entwicklung von Anforderungen an die als barrierefrei ausgewiesene, öffentlich                                                            zugängliche Ladeinfrastruktur dienen. Die Überführung der Ergebnisse des Leitfadens in eine DIN-Norm unter Einbeziehung des
Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) wird geprüft.

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