Natur,  Nichtenergetische Rohstoffe,  Termin

Öffentliche Auslegung (07.09-09-11.2020) Nichtenergetische Rohstoffe

Ausschnitt Regionalplan
© Bezirksregierung Köln

 

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 24. Sitzung am 13. September 2020 den ersten Planentwurf des Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) des Regionalplans Köln zur Anhörung und öffentlichen Auslegung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe umfasst räumlich den gesamten Regierungsbezirk Köln.

Die Planunterlage kann vom 7. September 2020 bis einschließlich 9. November 2020 auf der Internetpräsenz der Bezirksregierung Köln heruntergeladen werden (zip-Datei, 500 MB):

http://url.nrw/BRK-TeilplanNR-Planentwurf1b

Die Planunterlage liegt zudem in derselben Zeitspanne bei der Bezirksregierung Köln zur Einsichtnahme aus.
Adresse:
Bezirksregierung
Zeughaustr. 2 – 10
50667 Köln
Voranmeldung unter:
Tel. 0221/147-3516
oder regionalplanungbrk.nrwde

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist mitgeteilt werden:

– per E-Mail an:
regionalplanungbrk.nrwde
oder
61stadt.leverkusende
(Bitte geben Sie in der Betreffzeile Ihrer Mail nur die Kurzbezeichnung „Öff Lockergesteine“ an.)

– per Post an:
Bezirksregierung Köln
Dezernat 32
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
oder
Stadt Leverkusen
Fachbereich 61 Stadtplanung
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen

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