Grundsatzprogramm

Unser Grundsatzprogramm

Global denken, lokal handeln !

Bereits im Jahr 1972 haben die Vereinten Nationen mit der Richtlinie 27/2997 vom 15. Dezember ein Umweltprogramm beschlossen.

Aufgabe und Selbstverständnis dieses Programms ist es als Lehrer, Anwalt und Vermittler auf den schonenden und nachhaltigen Umgang mit der Umwelt hinzuwirken.

Adressaten dieser Richtlinie sind neben internationalen Organisationen und Regierungen auch Nichtregierungsorganisationen und die Zivilgesellschaft.

1. Schutz des Klimas

a)

Die anthropogen verursachte Erderwärmung wird insbesondere durch die Verbrennung fossiler Rohstoffe ( Holz, Kohle, Gas und Erdöl ) bedingt.

Es gilt daher auf die kurzfristige Decarbonisierung der industriellen Produktion, der zentralen und dezentralen Energie- und Wärmeerzeugung sowie des Verkehrssektors hinzuwirken.

Regenerative Energie- und Wärmerzeugung ist kurzfristig zu etablieren und erheblich öffentlich zu fördern.

Gleiches gilt auch für den Verkehrssektor.

Besonderes Augenmerk gilt hierbei der Verkehrsvermeidung sowie der vorrangigen und erheblichen Förderung des ÖPNV sowie des Rad- und Fußgängerverkehrs.

b)

Die industrielle Land- und Viehwirtschaft leistet einen erheblichen Beitrag zur Klimaerwärmung.

Durch die Massentierhaltung werden erhebliche Mengen von Methan und Lachgas produziert.

Die industrielle landwirtschaftliche Erzeugung ( auch von Tierfutter ) beansprucht für die Herstellung chemisch-synthetischer wie auch mineralisch-organsicher Dünge- und Spritzmittel erhebliche Mengen fossiler Rohstoffe.

Die industrielle Landwirtschaft verursacht darüber hinaus bei der Verwendung organischer Dünge- und Spritzmittel auch erhebliche Mengen an bodennahem Ozon und Feinstaub.

Es ist daher kurzfristig auf eine nachhaltige ökologische Landwirtschaft und auf eine erhebliche Reduktion der Viehproduktion hinzuwirken.

2. Schutz des Wassers

Durch den anthropogen verursachten Klimawandel kommt es zunehmend zu extremen Wetterlagen.

Dies führt im Ergebnis zu niederschlagsarmen und trockenen Jahreszeiten mit Starkregen und heftigen Schneeereignissen.

Der ausreichenden Speicherung von Regenwasser sowie dem Erhalt und der Neubildung von Grundwasserressourcen kommt daher in Zukunft eine erhebliche Bedeutung zu.

Neben der sparsamen Verwendung und nachhaltigen Wiederaufbereitung von Trinkwasser gilt es die bestehenden Grundwasserreserven zu sichern und weiter auszubauen.

Hierzu bedarf es einer großflächigen Entsiegelung und einer kurzfristigen Reduktion der Versiegelung von Freiflächen gegen Null.

Weiterhin gilt es insbesondere bestehende Mischwaldflächen zu sichern und weitergehend nicht nur als Kohlenstoff- sondern auch als Wasserspeicher auszubauen.

Der Speicherung von Regenwasser zur Gebrauchswassernutzung für Industrie und Haushalte kommt eine besondere Bedeutung zu.

Für die Gewinnung von Trinkwasser aus Flüssen und Grundwasser ist Sorge für einen nachhaltigen und umfassenden Schutz der Gewässer und Böden zu tragen.

Dies beinhaltet eine technische Modernisierung aller Trinkwasseraufbereitungsanlagen zur Filterung kleinster organischer und chemischer Rückstände.

Weiterhin ist kurzfristig ein starkes Reglement zur Verhinderung von Einträgen in Böden und Gewässer durch die industriell geprägte Land- und Viehwirtschaft zu etablieren.

3. Schutz des Bodens

Der weiterhin starke Anstieg des Verbrauchs von freier Landschaft für den Siedlungsbau führt zu einer nachhaltigen Abnahme von Wald-, Wiesen- und Ackerflächen.

Dies führt zu einer Intensivierung der industriellen Land- Forst- und Viehwirtschaft mit enormen Verlusten der Bodenqualität.

Gemeinsam mit der anthropogen verursachten Klimaerwärmung bedingt dies eine stetige und strukturelle Versandung und Versteppung der Böden.

Dies führt zwangsläufig zu einer Etablierung eines umfangreichen Bewässerungsmanagements mit erheblichen Auswirkungen für die Umwelt und einer weitergehenden Abnahme der Grundwasserressourcen.

Die Intensivierung der industriellen Land- und Viehwirtschaft führt zu einer stetigen und erheblichen Umwandlung von Wald- und Wiesenflächen in industriell-landwirtschaftlich genutzte Weide- und Ackerflächen.

Durch die intensive Nutzung chemisch-synthetischer sowie mineralisch-organischer Spritz- und Düngemittel führt dies dauerhaft zu einer erheblichen Überdüngung und Verarmung der Böden sowie zu einer nachhaltigen Verunreinigung der Gewässer.

4. Schutz der Artenvielfalt

Durch die zunehmende Urbanisierung der freien Landschaft und Intensivierung der industriellen Land- Forst- und Viehwirtschaft kommt es zu einer stetigen und nachhaltigen Verdrängung der natürlichen Flora und Fauna.

Aufgrund des unwiederbringlichen Lebensraumverlustes führt dies zu einem erheblichen Verlust von Pflanzen- und Tierarten.

Bedingt durch die Globalisierung und die anthropogen verursachte Klimaerwärmung kommt es zudem zu einer erheblichen Ausbreitung von artfremden Tier- und Pflanzenarten, die zu einer Verdrängung der heimischen Flora und Fauna führen.

Der Verlust der Biodiversität beeinträchtigt das ökologische Gleichgewicht und stellt somit eine erhebliche Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt dar.

5. Schutz der Luft

Durch die Verwendung fossiler Rohstoffe werden erhebliche Mengen von Schwefel-, Stickstoffoxiden sowie Ruß- und Feinstaubpartikel freigesetzt.

Diese werden durch Industrie, Haushalte, den Verkehrssektor wie auch durch die industrielle Landwirtschaft hervorgerufen.

Soweit die Emissionsbelastungen in besonderem Maße in den urban geprägten Verkehrs- und Industrieregionen hervortreten, werden sie durch Wind- und Wettereinflüsse gleichsam auch in den siedlungsferneren und eher ländlich geprägten Regionen in erheblichem Umfang vorgefunden.

Die Verunreinigung der Atemluft führt zu nachhaltigen Krankheitsbildern wie chronischen Allergien, Atemwegserkrankungen, Gefäßerkrankungen, neurologischen Erkrankungen sowie zahlreichen Tumorerkrankungen.

Besonders betroffen von den Emissionen sind insbesondere Kleinkinder, chronisch Kranke bzw. vorerkrankte (multimorbide) Bevölkerungsgruppen.

Gerade in dicht besiedelten Regionen stehen die Menschen diesen Emissionen weitestgehend ungeschützt gegenüber.

Die Decarbonisierung der Industrie sowie der zentralen und dezentralen Energie- und Wärmeerzeugung beugt somit nicht nur der anthropogenen Klimaerwärmung, sondern auch dem unmittelbaren Gesundheitsschutz großer Bevölkerungsgruppen vor.

6. Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen

Der Schutz, Erhalt und die Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen bilden die Grundvoraussetzung für eine uneingeschränkte Teilhabe aller Menschen am sozialen, kulturellen und ökonomischen Leben innerhalb einer Gesellschaft.

Die Bewahrung und Wiederherstellung einer sauberen und gesunden Umwelt stellt daher die Prämisse für eine sozial und ökonomisch gerechte Gesellschaftsordnung dar.

Die soziale, kulturelle und ökonomische Entwicklung kann daher nur auf Basis einer nachhaltigen, ökologisch intakten Umwelt gedeihen.

Die Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichts und der damit verbundenen Biodiversität unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist daher im Ergebnis untrennbar mit der Frage der uneingeschränkten sozialen und kulturellen Teilhabe wie auch der gerechten ökonomischen Prosperität der Weltbevölkerung insgesamt verbunden.

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