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Öffentliche Auslegung (07.09-09-11.2020) Nichtenergetische Rohstoffe
© Bezirksregierung Köln Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 24. Sitzung am 13. September 2020 den ersten Planentwurf des Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) des Regionalplans Köln zur Anhörung und öffentlichen Auslegung beschlossen. Der Geltungsbereich des Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe umfasst räumlich den gesamten Regierungsbezirk Köln. Die Planunterlage kann vom 7. September 2020 bis einschließlich 9. November 2020 auf der Internetpräsenz der Bezirksregierung Köln heruntergeladen werden (zip-Datei, 500 MB): http://url.nrw/BRK-TeilplanNR-Planentwurf1b Die Planunterlage liegt zudem in derselben Zeitspanne bei der Bezirksregierung Köln zur Einsichtnahme aus. Adresse: Bezirksregierung Zeughaustr. 2 – 10 50667 Köln Voranmeldung unter: Tel. 0221/147-3516 oder regionalplanungbrk.nrwde Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist mitgeteilt werden: – per E-Mail an: regionalplanungbrk.nrwde oder 61stadt.leverkusende (Bitte geben Sie in der Betreffzeile Ihrer…