2022-08-10—2022-09-07_ Bebauungsplan Nr. 256/II „Quettingen – nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße“

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  • Zuletzt aktualisiert 12/08/2022

2022-08-10---2022-09-07_ Bebauungsplan Nr. 256/II "Quettingen - nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße"

Amtsblatt_Nr._34_vom_12.08.2022

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 256/II "Quettingen - nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße"

Offenlage: 22.08.2022 bis einschl. 07.09.2022

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen hat
am 18.07.2022 für den Bebauungsplan Nr. 256/II "Quettingen - nördlich Herderstraße
und westlich Maurinusstraße" die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Die
rechtliche Grundlage bildet § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch
(BauGB). Der Entwurf des Bebauungsplans ist mit seinen redaktionellen und materiell-rechtlichen Änderungen einschließlich Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a
Abs. 3 BauGB wird der Bebauungsplan für die Dauer von 14 Tagen öffentlich ausgelegt.

Ziele und Zwecke der Planung:
Zur dringend benötigten Erweiterung der Produktions- und Lagerkapazitäten des Wellpappenwerkes sollen die bestehenden Hallenflächen nördlich unmittelbar hieran angrenzend durch ein neues Fertigwarenlager und einen neuen, kompakten Versandbereich um rund 6.500 m² BGF erweitert werden. Für die südliche Bestandsbetriebsfläche sollen die künftigen Entwicklungen ebenfalls planungsrechtlich gesichert werden.

 

Flugblatt - Bürger für ein l(i)ebenswertes Quettingen -  Stand 12.08.2022

Bebauungsplan Nr. 256/II "Quettingen - nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße" (vorhabenbezogener Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan)

www.leverkusen.de  Rathaus & Service  Mitwirkung der Bürger  Bebauungspläne/Bauleitpläne

https://leverkusen.de/leben-in-lev/bauen-und-wohnen/stadt-planen/aktuelle-offenlagen.php?p=1334,1322,58417,64637

Es wird empfohlen, eine vorherige Terminvereinbarung vorzunehmen.
Ansprechpartner sind:
 Herr Maas (Planer), Tel.: 0214/406-6139,
E-Mail: manfred.maas@stadt.leverkusen.de
 Frau Schür (Vorzimmer), Tel.: 0214/406-6101
E-Mail: 61@stadt.leverkusen.de
Internet:
Während der Auslegungszeit kann der Entwurf des Bebauungsplans mit seinen redaktionellen und materiell-rechtlichen Änderungen einschließlich Begründung mit
Umweltbericht im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen eingesehen werden: www.leverkusen.de  Rathaus & Service  Mitwirkung der Bürger  Bebauungspläne/Bauleitpläne.
Stellungnahmen:
Während der verkürzten Auslegungsfrist von 2 Wochen gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB können Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder
mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Schriftliche Stellungnahmen können Sie bis zum 07.09.2022 an nachfolgende Adresse schicken:

Stadt Leverkusen                                                                                                                                                                                                                                        Fachbereich Stadtplanung
Hauptstraße 101
51373 Leverkusen

oder per E-Mail unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an:
61@stadt.leverkusen.de
oder per Fax an: 0214/406-6102.

Bitte geben Sie im Betreff folgenden Text an:
Bebauungsplan Nr. 256/II "Quettingen - nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße"

Geltungsbereich:
Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist im folgenden Lageplan
dargestellt (siehe Folgeseite).

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