2023-05-06_KSTA_Neuer Ärger um die Biotonne

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  • Erstellungsdatum 06/05/2023
  • Zuletzt aktualisiert 06/05/2023

2023-05-06_KSTA_Neuer Ärger um die Biotonne

2023-05-06_KSTA_Neuer Ärger um die Biotonne

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Jetzt treibt die Abfallgebühr Balduan um. Die wird nach einem komplett neuen System berechnet, seit es in Leverkusen die Biotonne gibt. Es soll belohnen, wenn man Abfall vermeidet. So steht es auch im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Und es soll natürlich einen starken Anreiz bieten, sich eine Biotonne zu bestellen und auf diese Weise beizutragen, dass weniger Restmüll entsteht, der bei der Avea im Eisholz verbrannt werden muss. Bioabfall kann stattdessen in der Vergärungsanlage Leppe in Lindlar eine Stromturbine antreiben.

Dagegen hat Balduan ausdrücklich nichts. Ihm geht es nur um die Nachvollziehbarkeit der Gebühren. Die sei nicht gegeben: Bei einer 40-Liter-Restmülltonne betrage die Ermäßigung laut Gebührenrechner 16,23 Euro. Tatsächlich aber verschicke die Avea Gebührenbescheide, in denen der Nachlass nur 12,17 Euro beträgt. „Gebührenbescheide und Gebührensatzung passen nicht zusammen“, folgert Balduan.

Bei der Erstellung der Bescheide missachte die Stadtverwaltung „das Rechtsstaatsprinzip, welches gewährleiste, dass Gebührenpflichtige sich auf Regelungen, die in Satzungen festgehalten sind, verlassen dürfen“. Leverkusens Stadtverwaltung „hat etwas konstruiert, was der Satzung entgegensteht“, so der Bürger. So wollte Jörg Reinartz, Stadt Leverkusen, das nicht stehen lassen am Donnerstagabend im Umweltausschuss. Leute, die selbst kompostieren, würden tatsächlich mit einem Nachlass belohnt. Der umfasse aber nicht die Gebühr für 40 Liter Restmüll, sondern nur 30 Liter. Daraus resultierten jene 12,17 Euro, von denen in Balduans Berechnung die Rede sei. Insofern habe der Bürger Recht, beachte aber nicht die Absicht eines begrenzten Rabatts.

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