• VwV-StVo § 1 – eingefügt: „Oberstes Ziel ist … die Verkehrssicherheit

    410-21(B) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung EILMELDUNG: Bundesrat beschließt Aufnahme der „Vision Zero“ in die Verwaltungsvorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung Soeben hat der Bundesrat Folgendes in die VwV-StVo § 1 eingefügt: „Oberstes Ziel ist … die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die Vision Zero … Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.“ Weiter heißt es, in der StVO bestehe „weiterer Reformbedarf [zum] Schutz vulnerabler Personengruppen“. Dies ist ein wichtiger Schritt dahingehend, dass die „Vision Zero“ (heißt null Verkehrstote) nicht länger bloß eine Worthülse bleibt, sondern zum erklärten Ziel wird. Es geht hierbei schließlich um Menschenleben. Foto: Immer wieder hat der FUSS e.V. zusammen mit Partnerverbänden Mahnwachen für im Straßenverkehr getötete Fußgänger:innen veranstaltet. Nun…