2022-04-09_RP_Die Reform der Grundsteuer kommt
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- Zuletzt aktualisiert 09/04/2022
2022-04-09_RP_Die Reform der Grundsteuer kommt
2022-04-09_RP_Die Reform der Grundsteuer kommt
Auf Haus- und Grundstückseigentümer wartet Arbeit. Wegen der Grundsteuerreform müssen sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt einreichen.
Diese Neuregelung wird nun durch das Grundsteuerreformgesetz umgesetzt. „Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer als unbürokratische, faire und verfassungsfeste Regelung in Kraft treten. Damit verliert der Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind für alle rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zu ermitteln“, heißt es beim Bundesministerium der Finanzen.
Daher kommt jetzt Arbeit auf Eigentümer von Grundbesitz zu. Sie müssen in Nordrhein-Westfalen vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 digital bei dem zuständigen Finanzamt eine sogenannte Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts einreichen. Dies ist laut Finanzverwaltung NRW über das Online-Finanzamt ELSTER (www.elster.de) möglich.
Stichtag für die Wertermittlung zur Festsetzung der neuen Grundsteuer ist der 1. Januar 2022. „Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Anfang April durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen“, sagt Steuerberater Sebastian Steffens von der WWS-Gruppe aus Mönchengladbach. Die Grundsteuerwerte für Grundstücke ergeben sich unter anderem aus der Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes.
Ab Mai erhalten Eigentümer von Wohngrundstücken von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen ein individuelles Informationsschreiben mit Daten, die der Finanzverwaltung vorliegen und die Eigentümer für die Erstellung der Feststellungserklärung benötigen. Auf Grundlage dieser Angaben wird in den darauffolgenden Monaten die Höhe der neuen Grundsteuer berechnet (nach der Formel Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz). Diese ist ab dem Jahr 2025 auf Grundlage des Grundsteuerbescheides an die jeweilige Stadt oder Gemeinde zu entrichten. Bis dahin gelten bestehende Regelungen fort. Weitere Informationen zur Reform gibt es unter www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform.„Nach Aussage der Finanzverwaltung soll die Mehrzahl der Bescheide bis zum Ende des Jahres 2023 ergehen. Wenn der Eigentümer mit dem festgestellten Grundsteuerwert nicht einverstanden ist, kann er gegen diesen Einspruch einlegen. Durch einen Einspruch gegen den späteren Grundsteuerbescheid können etwaige Einwände gegen die Feststellung des Grundsteuerwertes nicht mehr geltend gemacht werden“, erklärt der Immobilienverband Deutschland IVD.