• 2023-09-11 schriftliche Begründung #Bebauung – BUND-Erfolg – Flächenfraß mit Klage gestoppt

    Der den BUND vertretende Frankfurter Rechtsanwalt Dirk Teßmer ergänzt: „Das Urteil geht in seiner Bedeutung weit über den konkreten Fall hinaus. Da § 13 b BauGB für europarechtswidrig befunden wurde, gilt das – deutschlandweit – auch für alle anderen Bebauungspläne, die im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt wurden.“ Die Regionalgeschäftsführerin des BUND Rhein-Neckar-Odenwald, Dr. Bianca Räpple, freut sich ebenfalls über das Urteil und hofft, „dass Bebauung nunmehr endlich verstärkt im Innenbereich der Kommunen stattfindet und nicht mehr weiter auf der grünen Wiese unter Verlust wertvoller natürlicher Lebensräume“.