2023-09-11 schriftliche Begründung #Bebauung – BUND-Erfolg – Flächenfraß mit Klage gestoppt

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  • Zuletzt aktualisiert 11/09/2023

2023-09-11 schriftliche Begründung #Bebauung - BUND-Erfolg - Flächenfraß mit Klage gestoppt

Urteil vom 18.07.2023 - BVerwG 4 CN 3.22 - ECLI:DE:BVerwG:2023:180723U4CN3.22.0

2023-09-11_180723U4CN3.22.0

Bundesverfassungsgericht - PM zu § 13b BauGB ist mit Unionsrecht unvereinbar BVerwG 4 CN 3.22 - Urteil vom 18. Juli 2023- Urteil folgt

2023-07-21_#Bebauung - BUND-Erfolg - Flächenfraß mit Klage gestoppt

2023-07-18_Kommentar_Bundesverwaltungsgericht gibt Klage gegen § 13 b BauGB statt

 

 Flächenverbrauch

Derzeit werden bundesweit täglich 56 Hektar Bodenfläche von Bebauung gefressen. Deutschlands Liebling, das Einfamilienhaus, stand bisher über den Gesetzen der EU. Neue Wohngebiete mussten sich keiner Umweltprüfung unterziehen. Damit ist nun Schluss. Denn wir haben erfolgreich geklagt.

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat einen Bebauungsplan wegen Europarechtswidrigkeit für unwirksam erklärt. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die kleine Gemeinde Gaiberg im Rhein-Neckar-Kreis, wo eine Streuobstwiese einer Wohnbebauung weichen musste, sondern auch auf ein Bundesgesetz: das Baugesetzbuch (BauGB). Das lies bis jetzt zu, Wohngebiet ohne Prüfung der Umweltbelange auszuschreiben – und damit ohne Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen einer Eingriffsregelung.

Regionales Engagement mit großer Strahlkraft

Der BUND-Landesverband Baden-Württemberg bewies damit unsere Rolle als Anwalt der Natur. „Dabei dürfen wir uns bei unseren Aktiven und die uns unterstützende Bürgerinitiative für ihren unermüdlichen Einsatz bedanken“ so Sylvia Pilarsky-Grosch, Vorsitzende des BUND Baden-Württemberg.

So sind alle Verfahren deutschlandweit, die unter dem § 13 b BauGB laufen, in Zukunft rechtswidrig. – ein Erfolg, der das weitere Wachstum von Speckgürteln in die Natur hinein bremsen wird.

Bundesweite Bedeutung

Der den BUND vertretende Frankfurter Rechtsanwalt Dirk Teßmer ergänzt: „Das Urteil geht in seiner Bedeutung weit über den konkreten Fall hinaus. Da § 13 b BauGB für europarechtswidrig befunden wurde, gilt das – deutschlandweit – auch für alle anderen Bebauungspläne, die im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt wurden.“ Die Regionalgeschäftsführerin des BUND Rhein-Neckar-Odenwald, Dr. Bianca Räpple, freut sich ebenfalls über das Urteil und hofft, „dass Bebauung nunmehr endlich verstärkt im Innenbereich der Kommunen stattfindet und nicht mehr weiter auf der grünen Wiese unter Verlust wertvoller natürlicher Lebensräume“.

 

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