• 2023-04-21_KSTA_29 Firmen passen in ein früheres Wohnhaus

    Ob an der Lohrstraße eine Störung, also ein Verstoß vorliegt? Die Frage beantwortet die Verwaltung nicht klar. Das Aufhängen von Firmen-Briefkästen könne man bauordnungsrechtlich nicht als Nutzung bewerten. Entscheidend sei, ob in dem Gebäude eine gewerbliche Nutzung betrieben werde, die dem Gebietscharakter oder den Regeln des Bebauungsplanes widerspricht. Das ist komplizierter als es sein müsste: Die Stadt hat sich bisher keine Wohnraumschutzsatzung gegeben, die auch solche Nutzungen erschweren könnte.