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Die Hochwasserrisikomanagementpläne für NRW
Die Hochwasserrisikomanagementpläne für NRW _ FLUSSGEBIETE NRW 2021 wurden die Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) erstmals als nationale Pläne bundesländerübergreifend erstellt. Die Erarbeitung erfolgt durch die Geschäftsstellen (GS) der Flussgebietsgemeinschaften (FGGen). Nordrhein-Westfalen (NRW) hat Anteile an den Flussgebietseinheiten (FGE) Rhein, Maas, Ems und Weser. Die Beiträge aus NRW werden durch die jeweils zuständigen Bezirksregierungen in die Pläne eingebracht. Die Bezirksregierungen haben mit den zuständigen Akteuren (Kommunen, Kreise, Wasser- und Deichverbände) und anderen interessierten Stellen (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Umweltverbänden, Wirtschafts- und Kulturinstitutionen und Bürgerinitiativen) Maßnahmen zur Minimierung der Hochwasserrisiken in der jeweiligen Region erarbeitet. Die HWRM-Pläne gelten jeweils für sechs Jahre (Zeiträume für den ersten bis dritten Zyklus: 2010–2015, 2016-2021, 2022-2027) und…