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2023-01-28_KSTA_OB will nicht für Tunnel Zahlen_.pdf
Stichwort Bundesverkehrswegeplan: Ist eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht der Hebel, mit dem das Autobahn-Desaster noch verhindert werden kann? Ja, ist zumindest die Antwort der Klimaliste. Denn seit längerem steht infrage, ob der Bundesverkehrswegeplan 2030, in dem auch die Verbreiterung von A 1 und A 3 verzeichnet ist, überhaupt dem Klimaschutzgesetz und dem neugefassten Artikel 20a des Grundgesetzes entspricht. Also überhaupt rechtlich haltbar ist. Klima-Aktivisten um Frank Pathe wollen deshalb die Leverkusener Bundestagsabgeordneten Serap Güler (CDU), Karl Lauterbach (SPD) und Nyke Slawik (Grüne) auffordern, den Plan von den höchsten deutschen Gerichten prüfen zu lassen. „Das ist vielleicht der letzte Strohhalm“, sagte Pathe jetzt dem „Leverkusener Anzeiger“.
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2021-10-09-KSTA-AB-Ausbau in LEV_ Rechtsgutachten des BUND_ Autobahnausbau verstößt gegen die Verfassung
2021-10-09-KSTA-AB-Ausbau in LEV_ Rechtsgutachten des BUND_ Autobahnausbau verstößt gegen die Verfassung „Das Gutachten zeigt auf, dass der Bundesverkehrswegeplan erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt. Er ist weder mit dem Ziel der Klimaneutralität noch mit Artikel 20a des Grundgesetzes vereinbar. Dieser besagt, dass der Staat auch für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen sowie der Tiere verantwortlich ist. Das Pariser Klimaabkommen sieht eine Begrenzung auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau vor. Der BVWP 2030 hat die Ziele des Pariser Klimaabkommens aber gar nicht berücksichtigt, sondern orientierte sich an anderen Maßgaben.Es ist auch nicht erkennbar, dass eine Einhaltung der Minderungsziele für den Verkehrssektor…