• 2022-06-15__Ausgetrocknet – Deutschland kämpft um Wasser

    2022-06-15__Ausgetrocknet – Deutschland kämpft um Wasser Die Klimakrise lässt auch in Deutschland das Wasser knapp werden. Während die Bundesregierung erst ab 2030 handeln will, tobt der Kampf um Wasser längst. Nach CORRECTIV-Auswertung streiten sich Behörden, Landwirtschaft und Industrie zunehmend vor Gericht. Von Annika Joeres, Gesa Steeger, Katarina Huth, Marlene Jacobsen, Max Donheiser | 14.06.2022 weiter Info-Quellen: Die Wasserentnahmeentgelte der Länder (Stand Jan 2019) Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV.NRW.) mit Stand vom 8.06.2022  

  • 2022-03-24_KSTA_Richrath lässt Mazda stehen – steigt ein in Audi E-Tron 50 Quattro

    Richrath fuhr einen Mazda mit Benzinmotor, fast 200 PS, laut Hersteller mit einem CO2-Ausstoß von 167 Gramm pro 100 Kilometer. Doch 2020 stellte sich die Frage: Muss die städtische Flotte nicht umweltfreundlicher werden? Die Klimaliste stellte einen solchen Antrag, die Verwaltung prüfte den Wechsel zu einem Elektro-Fahrzeug. Dann tat sich erst einmal: nichts. Doch Ende Februar 2022 kam endlich Bewegung in die Sache: Der Leasingzeitraum von Richraths Mazda-Dienstwagen endete. Der Oberbürgermeister habe diese Gelegenheit für den Umstieg auf ein umweltfreundliches Modell genutzt, teilt Stadtsprecherin Britta Meyer auf Anfrage mit. Uwe Richrath fährt seit dem 1. März einen Audi E-Tron 50 Quattro. (Reichweite ca. 300 km)

  • 2022-03-17_KSTA_Steigende Energiepreise Diskussion über Entlastung für Leverkusener bleibt ergebnislos

    ... Auf Bundesebene wurde derweil am Mittwoch ein „Entlastungspaket“ auf den Weg gebracht. Bürgerinnen und Bürger haben demnach die Möglichkeit, unter anderem einen Heizkostenzuschuss und Kindersofortzuschlag zu erhalten. „Allen ist bewusst, dass dieses Paket nur ein erster Schritt sein kann und weitere Entlastungen folgen müssen“, erklärt die Leverkusener Bundestagsabgeordnete Nyke Slawik in einer Mitteilung.

  • 2022-02-21__Gericht verbietet Tarifspaltung in der Strom-Grundversorgung

    Das Landgericht Frankfurt hat diesen nun einem Energieversorger untersagt, von Neukunden in der Grundversorgung höhere Preise zu verlangen als von Bestandskunden. So sei laut Gericht die Spaltung des Tarifs wettbewerbswidrig und verstößt gegen das Energiewirtschaftsgesetz. Es wurde der Beschluss bereits in der vergangenen Woche gefällt, jedoch war dieser bisher nicht öffentlich bekannt, wie der „Spiegel“ berichtet. Das Verfahren hatte der Ökostromversorger Lichtblick angestrengt.