2024-02-20_heise_BKW-Balkonkraftwerke – VDE plant angeblich Grenze für maximale Modulleistung

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  • Zuletzt aktualisiert 21/02/2024

2024-02-20_heise_BKW-Balkonkraftwerke - VDE plant angeblich Grenze für maximale Modulleistung

2024-02-20_heise_BKW-Balkonkraftwerke - VDE plant angeblich Grenze für maximale Modulleistung

Balkonkraftwerke: VDE plant angeblich Grenze für maximale Modulleistung

Bei der Erhöhung von 600 auf 800 Watt Einspeisung ist weiterhin Warten angesagt. Weitere geplante Änderungen für Steckersolaranlagen sind gar strittig.

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(Bild: Shutterstock; wavebreakmedia)

Von  Malte Kirchner

Für (künftige) Besitzer von Balkonkraftwerken ist weiterhin Warten angesagt: Die ursprünglich zum Jahreswechsel geplanten neuen Bestimmungen für Balkonkraftwerke sind immer noch in Arbeit. Jetzt sind aber angebliche interne Dokumente des VDE bekannt geworden, denen zufolge bei der maximalen Modulleistung Abstriche gegenüber den ursprünglichen Plänen gemacht werden sollen. Schwierig gestalten sich indessen auch die Beratungen über ein Gesetz, das Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen in die Lage versetzen soll, Balkonkraftwerke ohne Genehmigung der Vermieter oder Eigentümergemeinschaft zu installieren.

Mit dem Solarpaket I hatte die Bundesregierung vorgeschlagen, die maximal mögliche Einspeisung eines Balkonkraftwerks ins Netz von 600 auf 800 Watt zu erhöhen. Die bislang nicht reglementierte maximale Modulleistung sollte erstmals auf 2000 Watt beschränkt werden. Da viele Solarmodule nur unter Idealbedingungen ihre maximale Leistung erreichen, empfiehlt sich in vielen Fällen die Installation einer höheren Modulleistung, um die maximale Einspeiseleistung des Wechselrichters auch bei nicht idealem Sonnenstand zu erreichen.

Der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) will in einer Norm aber offenbar maximal 960 W Modulleistung festlegen. Festgemacht wird das an der maximalen Einspeiseleistung von 800 Watt mit einem zusätzlichen Plus von 20 Prozent. Der YouTuber Andreas Schmitz, der die VDE-Dokumente zugespielt bekommen habe und davon berichtete, erklärt die Vorbehalte des VDE mit älteren Installationen, bei denen in sehr ungünstigen Lastfällen höhere Modulleistungen zur Überhitzung von Kabel oder gar Bränden führen könnten.

Die Produktnorm VDE 0126-95, die derzeit erarbeitet wird, ist zwar kein Gesetz, sodass Balkonkraftwerk-Besitzer dagegen straffrei verstoßen können. Allerdings werden die VDE-Normen von Sachverständigen zum Beispiel in Versicherungsfällen zu Rate gezogen. Wer sich also nicht an die Norm hält, droht im Schadensfall auf den Kosten sitzenzubleiben. Unstrittig sei hingegen die geplante Erhöhung der Einspeisegrenze auf 800 Watt. Der VDE reagiert auf eine Anfrage von heise online zunächst nicht.

Schwierig gestalten sich auch die politischen Beratungen über neue Rechte für Mieter und Wohnungseigentümer. Diesen soll künftig nur bei triftigen Gründen verwehrt werden können, Steckersolaranlagen aufzustellen – gleiches gilt bereits für barrierefreie Umbauten und Wallboxen für Elektroautos. Gegen diese neuen Rechte stemmen sich aktuell verschiedene Vertreter der Wohnungswirtschaft. "Bisher lauten die häufigsten Begründungen, dass ein Balkonkraftwerk optisch unzumutbar sei. Oder es werden Prüfungen durch Elektrofachkräfte verlangt, deren Kosten so stark in die Höhe steigen, dass sich ein Balkonkraftwerk am Ende kaum noch lohnt", berichtet Andreas Schmitz, der im Verbund mit anderen als AG Balkonkraftwerk am politischen Beratungsprozess teilnimmt.

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