Das Verkehrsschild für die Fahrradstraße ist weiß und quadratisch. Es zeigt ein weißes Fahrrad in einem blauen Kreis, darunter ist der Schriftzug „Fahrradstraße“ abgebildet

Fahrradstraße – Verkehrszeichen und Regeln laut StVO

Das Verkehrsschild für die Fahrradstraße ist weiß und quadratisch. Es zeigt ein weißes Fahrrad in einem blauen Kreis, darunter ist der Schriftzug „Fahrradstraße“ abgebildet
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  • Erstellungsdatum 21/08/2023
  • Zuletzt aktualisiert 21/08/2023

Fahrradstraße - Verkehrszeichen und Regeln laut StVO

Fahrradstraße - Verkehrszeichen und Regeln laut StVO

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Fahrradstraße: Diese Regeln gelten dort

  • Die Fahrradstraße ist laut StVO dem Radverkehr vorbehalten. Hier dürfen demnach nur Radfahrer fahren – und zwar auf der gesamten Breite der Fahrbahn.
  • Auf der Fahrradstraße haben Fußgänger, Inline-Skater und Rollerfahrer nichts zu suchen. Sie dürfen die Fahrbahn nicht benutzen. Dasselbe gilt für Kraftfahrzeuge. Wer diese Straße unberechtigterweise benutzt, muss mit einem Verwarngeld zwischen 15 und 30 Euro rechnen.
  • Ein Zusatzzeichen kann die Straße allerdings auch für andere Fahrzeuge freigeben, zum Beispiel für Motorräder und PKW. Außerdem kann die Fahrradstraße für Anlieger frei sein, sodass diese die Straße benutzen dürfen.
  • Auf Fahrradstraßen zugelassene Kraftfahrzeuge dürfen den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen insbesondere nicht drängeln, wenn Radfahrer nebeneinander fahren.
  • Es ist Radfahrern ausdrücklich erlaubt, nebeneinander zu fahren.
  • In der Fahrradstraße ist eine Geschwindigkeit von höchstens 30 km/h erlaubt. Das gilt für alle dort erlaubten Fahrzeuge.
  • Auf der Fahrradstraße gelten zur Vorfahrt dieselben Vorschriften wie anderswo: Sofern es keine Verkehrsschilder gibt, die die Vorfahrt regeln, gilt „rechts vor links“.
  • PKW dürfen in der Fahrradstraße parken, falls diese für sie freigegeben ist und Verkehrszeichen kein Parkverbot anordnen. Unerlaubtes Halten und Parken wird schnell teuer. Es droht ein Bußgeld von mindestens 50 Euro.
  • Weil Radfahrer Vorrang haben, dürfen Kraftfahrer auf der Fahrradstraße nur überholen, wenn sie dadurch keine Radfahrer gefährden. So müssen dabei einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter einhalten.

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